Alles zum Praktikum

fragezeichen.jpgPraktika können zum schnellen und unkomplizierten Berufseinstieg führen. Oft werden Praktikanten aber als billige Arbeitskräfte missbraucht. Umso wichtiger, sich vorher zu informieren. Denk-Weiter erläutert die wichtigsten Fragen.

Definition:

Ein Praktikum bezeichnet eine Tätigkeit, die im Rahmen der Berufsbildung praktische Erfahrungen im künftigen Beruf vermitteln soll. Praktika können von jedem absolviert werden, egal ob Schüler, Student oder Hochschulabsolventen.

Vorteile:

– Einblick ins Berufsleben
– Lerneffekt in der Praxis
– unkompliziertes und unverbindliches Austesten des späteren Berufs
– Möglichkeit zur Kontaktknüpfung

Nachteile:

– Gefahr, eine billige Arbeitskraft zu sein
– Annahme unbequemer Tätigkeiten
– man arbeitet meist nicht „auf Augenhöhe“

Bewerbung:

Praktika werden auf zahlreichen Internetseiten ausgeschrieben, die schnell zu finden sind. Beispiele:
Praktikum.de
Spirfrog.de
Stellenboersen.de

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www.praktikum.de

Größere Erfolgschancen bieten allerdings Internetseiten, die auf die jeweilige Fachrichtung zugeschnitten sind. Je nach Interessengebiet sollte man versuchen, möglichst spezielle Seiten zu nutzen. Eine angemessene Bewerbungsmappe ist nicht nur bei der Arbeitsbewerbung, sondern auch bei der Bewerbung um ein Praktikum Grundvoraussetzung.

In den meisten Fällen übernehmen diese Praktika-Börsen die Angebote der Firmen kritiklos an. Deshalb empfiehlt es sich unbedingt, die Angebote auf ihre Seriosität zu prüfen

Rechtliche Grundlage:

Am 8. Januar 2003 entschied das Arbeitsgericht Berlin, dass ein Arbeitsverhältnis sich nicht nach der Bezeichnung, sondern nach dem Inhalt qualifiziert. Es kam zu dem Schluss: „Praktikant ist, wer sich für eine vorübergehende Dauer zwecks Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung, die keine systematische Berufsausbildung darstellt, im Rahmen einer Gesamtausbildung unterzieht, weil er diese für die Zulassung zum Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder anderen Zwecken benötigt.“

Sozialversicherung:

In Deutschland sind Praktikanten in der Regel – unabhängig von der Höhe des Entgelts – von der Sozialversicherung befreit, wenn
– sie ein Praktikum gemäß Studien- oder Prüfungsordnung ableisten
– sie während des Praktikums an einer ordentlichen Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind (das gilt auch für Ausländer, die an einer Hochschule im Ausland eingeschrieben sind).
Ein Praktikum ist sozialversicherungspflichtig, wenn es die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule nicht abdeckt. Alle anderen Praktikanten sind sozialversicherungspflichtig, wenn das monatliche Entgelt 400 Euro übersteigt (Geringfügigkeitsgrenze).

Politische Debatte:

Zurzeit werden in Deutschland und Europa Gesetzentwürfe diskutiert, um Praktikanten besser zu schützen. Einen mehrheitsfähigen Beschluss gibt es bis jetzt allerdings nicht.

Der aktuelle Stand ist hier nachzulesen.

Friedrich Pohl (18.9.2007)